Elternrat
Was ist der Elternrat?
Alle Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher einer Schule bilden den Elternrat. Der Elternrat ist die Interessenvertretung aller Eltern an der Schule und unterstützt die Elternarbeit in den Klassen. Als Elternvertreterinnen und Elternvertreter sind wir Bindeglied zwischen den Eltern, den Lehrkräften, den pädagogischen Fachkräften des Hortes sowie der Schul- und Hortleitung. Der Elternrat ist durch die Elternratsvorsitzende und drei weitere Mitglieder in der Schulkonferenz vertreten, dem höchsten und wichtigsten Mitbestimmungsorgan an Schulen (§ 47 SächsSchulG, § 15 EMVO).
Ein Einblick in unsere Arbeit (Rückblick Schuljahr 2023/24, Ausblick Schuljahr 2024/25)
– Vertretung der Elterninteressen in den Elternratssitzungen und Schulkonferenzen und Rückmeldung der Inhalte an die Eltern
– Planung von und Teilnahme an Organisationstreffen zur Vorbereitung von Festen, Sitzungen, etc.
– Weiterleitung von Informationen der Schule/des Hortes in den Klassen
– Gründung der Fördergruppe Grundschule Weststraße SDB e. V.
– Mitwirkung bei Festen und Schulveranstaltungen (z. B. Kuchenverkauf beim Tag der offenen Tür, Kuchen- und Fingerfoodverkauf sowie Tombola beim Wintermarkt, Organisation von Klassenfeiern)
– Führen der Klassen- und Hortkassen
– Mitwirkung beim Wechsel des Essenanbieters
– Mitwirkung bei der GTA-Planung
– Einsatz für die Verbesserung der Schulwegsicherheit (Einrichtung von 30er-Zonen an West- und Reichsstraße, Demontage der grünen Rechtsabbiegepfeile an der Kreuzung Weststraße/Reichsstraße, Verkehrsschild „Schule“)