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Grundschule Weststraße
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FAQ Schule

Häufig gestellte Fragen

Welche Zeiten gelten an der Grundschule Weststraße?

Unterricht und Pausen – ab 05.08.2024

1. Stunde: 08.00–08:45 Uhr
2. Stunde: 08:55–09:40 Uhr

Hofpause

3. Stunde: 10:00–10:45 Uhr
4. Stunde: 10:55–11:40 Uhr

Mittagspause

5. Stunde: 13:10–13:55 Uhr
6. Stunde: 14:05–14:50 Uhr

Was ist zu tun, wenn mein Kind krank ist?

Als Eltern informieren Sie die Schule umgehend über die Erkrankung des Kindes. Dazu ist ein Anruf in der Schule bis 08:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 371 2674690, eine Email an gs-weststrasse@schulen-chemnitz.de oder die Mitteilung über das Abwesenheitsformular im LernSax ausreichend. Geben Sie dabei den vollständigen Namen und die Klasse Ihres Kindes an.
Als Sorgeberechtigte können Sie Ihr Kind für bis zu fünf Tage krankheitsbedingt entschuldigen. Ab dem sechsten Krankheitstag erbitten wir ein ärztliches Attest.

Wie viele Tage pro Schuljahr haben die Schüler Ferien?

Die Gesamtdauer der Ferien beträgt 75 Werktage pro Schuljahr.

Wie und in welchen Fällen ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich?

Ihr Kind kann in Ausnahmefällen durch die Klassenleitung für bis zu zwei Tage vom Unterricht beurlaubt werden. Dazu ist es erforderlich, dass Sie als Sorgeberechtigte einen entsprechenden schriftlichen Antrag einreichen. Diesen finden Sie unter Dokumente. Für Beurlaubungen über eine Dauer von mehr als zwei Tagen trifft die Entscheidung die Schulleitung. Der verpasste Unterrichtstoff ist selbstständig nachzuholen.

Darf im Sportunterricht Schmuck getragen werden?

Das Tragen von Schmuck im Sportunterricht ist nicht erlaubt. Vor Beginn des Sportunterrichts sind Gegenstände, die eine unfall- oder verletzungsfreie Durchführung gefährden könnten, abzulegen. Hierzu gehören unter anderem Uhren, Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe und Ohrstecker.

Was sind frei bewegliche Ferientage?

Neben den festgelegten Ferienterminen kann jede Schule zusätzlich über einzelne Ferientage selbst entscheiden. Dies sind in der Regel ein oder zwei Tage im Schuljahr. Es ist daher möglich, dass Schulen einer Stadt unterschiedliche Termine festlegen. Die Anzahl der frei beweglichen Ferientage variiert in den Schuljahren, je nachdem, wie viele gesetzliche Feiertage in den Schulferien enthalten sind.

Kann mein Kind eingeschult werden, wenn es nach dem 30.06. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet?

Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, können von den Eltern in der Grundschule angemeldet werden (vorzeitige Einschulung).